Menschenrechte

TitelAtlasZG

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Nicht nur Menschenrechte werden global verletzt und mit den Füßen getreten, sondern auch diejenigen, die sich dafür einsetzen.

Der 2018 erschienene Atlas der Zivilgesellschaft stellt zusammen, in welchem Maß shrinking space für Menschen und Organisationen stattfindet und sich systematisch verstärkt.

Bedrohte Freiheit für die, die sich für Freiheit und Gerechtigkeit einsetzen, kommt zu den Verletzungen der Menschenrechte in globalem Maßstab potenzierend hinzu.

Weltweit gibt es nach der aktuellen Veröffentlichung (Jan. 2018) von Brot für die Welt nur 22 Staaten, in denen heute uneingeschränkte zivilgesellschaftliche Freiheiten als Grundrecht respektiTitelAtlasZGert und geschützt werden. In etwa ebenso vielen Staaten ist der Civil Space durch Angst und Gewalt vollständig "geschlossen". Von der Freizügigkeit der Meinungsäußerung sind nur 148 Mio. Menschen betroffen. Am Gegenpol der Freiheit sind es 2 Mrd. Menschen. Dazwischen gibt es 5,2 Mrd. Menschen in Staaten mit mehr oder weniger starken Beschränkungen. Dramatisch ist die ansteigende Tendenz (s. "Atlas der Zivilgesellschaft").

"Shrinking Space"

for civil society


Unter dem Stichwort "Menschenrechte" sind daher zwei Aspekte zu beleuchten: die Verletzung der Menschenrechte selbst und die Bedrohung der Möglichkeiten, als Zivilgesellschaft für die Menschenrechte in einem Land zu kämpfen und ihre Verletzung an- und aufzuzeigen.

1. Verletzung der Menschenrechte

"Die Menschenrechte", um die es an dieser Stelle geht, sind die 30 Artikel der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948. Sie sind kein kulturell bedingter und auszugestaltender humanitärer Ermessensrahmen, sondern elementare Grundsätze für die Beziehung zwischen Institutionen und Menschen — in allen Staaten (Allg. Erklärung der Menschenrechte).

Bedrohung der Freiheit: Der Präambel der "Allg. Erklärung der Menschenrechte" ist zu entnehmen, dass die Einhaltung der Menschenrechte als wesentliche Grundlage für die freiheitliche Entwicklung von Gesellschaften und für die Entfaltung der Persönlichkeit angesehen wird. Ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist damit keine Bedrohung der Freiheit, sondern eine Einschränkung der Freiheit.

Eine Bedrohung der Freiheit ist allein schon die Bereitschaft in einem Staat / einer Gesellschaft, Verstöße gegen die Menschenrechte in Erwägung zu ziehen. Die Bedrohung der Freiheit besteht also im bloßen Nachdenken darüber, ob zur Erreichung von Zielen etwa

  • AmmonD ing-01 400erniedrigende Behandlung oder Strafen eingesetzt werden sollten (Artikel 5)
  • Familien den Schutz durch Gesellschaft und Staat zu entziehen (Artikel 16)
  • die Verbreitung von Informationen und Gedankengut zu behindern (Artikel 19)
  • Müttern und Kindern die Fürsorge und Unterstützung vorzuenthalten (Artikel 25)
  • etc.

Es wird aus diesen Stichworten allein bereits deutlich, dass diese Art der Bedrohung der Freiheit - allein durch Nachdenken über Instrumente, die der Erklärung der Menschenrechte widersprechen - auch bei uns stattfindet. Gehen Sie einfach die Artikel 1-30 nacheinander durch. Nehmen Sie nur als Beispiel das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit (Artikel 23) ... Der Schutz von Müttern und Kindern in Verbindung mit der Teilhabe am öffentlichen / gesellschaftlichen Leben, auch für alleinerziehende Mütter (Artikel 25) ...

2. Shrinking Space - die Bedrohung der Freiheit, zivilgesellschaftlich für die Menschenrechte einzutreten

"Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft ... Anspruch darauf, ... in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind." (Artikel 22)

So gesehen sollte es selbstverständlich sein, Ungerechtigkeiten und Strukturen, die diese Teilhabe verhindern, aufzuzeigen. Gerade diese Selbstverständlichkeit war der Gegenstand der obigen Untersuchung, mit dem dramatischen Ergebnis shrinking space for civil society in globalem Maßstab:

  • "... ist nicht nur im globalen Süden, sondern auch in einzelnen Mitgliedsländern der Europäischen Union ... zu beobachten" (S. 6),
  • einheimische Partnerorganisation von internationalen Hilfsorganisationen können in dem Bericht nicht erwähnt werden, um das Leben der Mitarbeiter nicht zu gefährden,
  • 173 Staaten behindern die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf friedliche Versammlung (S. 8),
  • westliche Staaten unterstützen die Unterdrückung der Zivilbevölkerung im Tschad (S. 33),
  • Menschenrechts- und Umweltaktivisten werden ermordet oder "verschwinden" etc.

So what? Die vielen Erscheinungsweisen des shrinking space können hier nicht wiedergegeben werden. Bitte laden Sie den Bericht herunter und lesen ihn, oder bestellen Sie die Broschüre bei Brot für die Welt!

Fazit: Der Atlas kommt zu dem Fazit "Eine freie Zivilgesellschaft - Basis für nachhaltige Entwicklung". Die Abhängigkeit dieser Art von Freiheit und nachhaltiger Entwicklung ist wechselseitig und deckt sich mit der biblischen Botschaft und dem Grundgedanken von "nachhaltig predigen". Viele Diözesen, Landeskirchen und kirchliche Einrichtungen engagieren sich für die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte auch in anderen Ländern. Das Miteinander und die Herstellung von Öffentlichkeit ist eine zentrale Grundlage und Rückhalt für NGOs in den stark betroffenen Ländern. Ein anderer Denkansatz wäre die Einflussnahme auf die ausbeutenden Konzerne durch Konsumanpassung. Das setzt natürlich Wissen über die Zusammenhänge zwischen Produkt und Produktionsbedingungen voraus. Zu viel verlangt? Der biblische Auftrag, sich die Erde untertan zu machen, ist in den Versen davor (über die Ebenbildlichkeit) untrennbar mit Wissen verbunden.

3. Entwicklung der Wirtschaft vs. Entwicklung der Menschenrechte

AmmonD grube 400In vielen Fällen scheinen diese beiden Aspekte - die Entwicklung der Wirtschaft und die der Menschenrechte - in Konkurrenz zueinander zu stehen. Nachhaltige Entwicklung (bzw. Nachhaltigkeit) bedeutet jedoch gerade, beides in Einklang zu bringen. Der kritische Punkt dabei ist aber: Es handelt sich nicht um echte Konkurrenz (denn sonst wäre nachhaltige Entwicklung gar nicht denkbar), sondern um die Tatsache, dass jede Entwicklung immer auch mit Machtverschiebungen einhergeht.

Machtverschiebungen finden bei Entwicklungen zwangsläufig statt, sie sind nichts Schlechtes an sich. Sie sind jedoch immer auch eine Chance, die Partizipation und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Zivilbevölkerung zu verbessern.

 

4. Konversion

Ein besonderer Gesichtspunkt im Themenfeld "Menschenrechte" ist die Freiheit zur Ausübung einer eigenen Religion bis hin zur Freiheit, die Religion bzw. die religiöse Überzeugung zu wechseln. Ist Konversion wie in manchen Staaten verboten und gar mit der Todesstrafe bedroht (z. B. Apostasie-Gesetze), dann ist nicht die Freiheit bedroht, sondern das Leben. Die Freiheit existiert hier nicht, also kann sie nicht bedroht sein.

Christentum und Menschenrechte: Für Christinnen und Christen, deren Religion bzw. Glaube in keinem Widerspruch zu den Menschenrechten steht, gibt es vor allem zwei strategische Ansätze, um ihre relgiöse Überzeugung im Einklang mit Artikel 18 der Erklärung der Menschenrechte zu praktizieren:

  1. sich in der Politik oder über zivilgesellschaftliche Institutionen mit Nachdruck dafür einzusetzen, die Freiheit des Artikels 18 in allen Staaten der Erde zu verwirklichen,
  2. sich im eigenen Land selbst kritisch zu beobachten, wie frei sie Menschen mit anderen Religionen begegnen, und ob sie allen in Gedanken - und nicht nur dem Wort nach - tatsächlich dieselben Rechte zugestehen.

Oder bewerten wir die kleine Konversion - lediglich vom katholischen zum evangelischen christlichen Bekenntnis oder umgekehrt - im eigenen Land nicht immer noch zu ernst, vielleicht im Sinne einer persönlichen Wertung?

Treten wir dem shrinking space überall in der Welt entgegen!